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Stiefkind Sicherheit

“Sicherheit zum Schutz unternehmenskritischer Informationen, in allen Aspekten und nicht nur in der IT ist immer noch ein ungeliebtes Thema bei den Entscheidungsträgern”

Erich Zimmermann
ext. Datenschutzbeauftragter (IHK)

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2019_01_14_Logo_Mitglieder

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Fehlender Datenschutz kann teuer werden!

Gemäß der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) müssen alle Unternehmen (auch Ein-Personen-Firmen) eine jeweils aktuelle Datenschutz- Dokumentation mit Beschreibung der Verarbeitungen, Richtlinien und Verpflichtungen (Personal & ext. Dienstleister) etc. vorweisen. Der/Die Unternehmer*in/GF haftet hierfür persönlich.

Fehlender Datenschutz kann teuer werden!

Gemäß der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) müssen alle Unternehmen (auch Ein-Personen-Firmen) eine jeweils aktuelle Datenschutz- Dokumentation mit Beschreibung der Verarbeitungen, Richtlinien und Verpflichtungen (Personal & ext. Dienstleister) etc. vorweisen. Der/Die Unternehmer*in/GF haftet hierfür persönlich.

Zusätzlich muss jedes Unternehmen ab 20 Mitarbeiter (inkl. GF, Teilzeitkräfte, Azubi zählen voll) einen fachkundigen Datenschutz- Beauftragten benennen und u.a. an die zuständige Landesbehörde melden.

Die rechtssichere Alternative:
Die Beistellung des externen Datenschutzbeauftragten von ZiDa GmbH.

Sicherheit ist gute Werbung

Ein normen- und gesetzeskonformer Umgang mit den Daten von Geschäftspartnern und Personal spricht für ein Unternehmen, das Sicherheit nicht nur als Mittel zur Beseitigung – in aller Stille – von Schwachstellen versteht, sondern Kunden und Geschäftspartner schätzt, gewissenhaft mit ihren vertraulichen Daten umgeht und ihr Vertrauen gewinnen und erhalten will.

Sicherheit ist Chefsache

Verschiedene Auflagen und Gesetze haben alle Unternehmen zur Sicherheit ihrer Prozesse und Infrastrukturen verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt aber nicht nur für das Unternehmen als Organisation. Sie legt auch eine persönliche Verantwortung und Haftung der Manager fest.

Anders gesagt: für Schäden, die aufgrund mangelhafter Sicherheit entstehen, können Geschäftsführer und Vorstände auch mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden.